Verwaltungsgerichtshof
21.06.1990
89/06/0104
Ein die Bauführung bewilligender Bescheid ist eine Polizeierlaubnis, mit welcher eine Ausnahme von dem allgemeinen Verbot, eine bewilligungspflichtige Bauführung ohne baubehördliche Bewilligung auszuführen, gewährt wird (Hinweis E 9.6.1969, 163/69, VwSlg 7586 A/1969). Der normative Gehalt eines Baubewilligungsbescheides erschöpft sich daher in der Aussage, daß der Verwirklichung des im Baugesuch umschriebenen Bauwillens öffentlich-rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen (Hinweis E 31.1.1972, 841/71, VwSlg 8161 A/1972).