Eine erteilte Baubewilligung ist schon mangels Nachweises der Widmungsbewilligung, wozu der Bauwerber allerdings aufgefordert werden muß (§ 13 Abs 3 AVG), objektiv rechtswidrig.Eine erteilte Baubewilligung ist schon mangels Nachweises der Widmungsbewilligung, wozu der Bauwerber allerdings aufgefordert werden muß (Paragraph 13, Absatz 3, AVG), objektiv rechtswidrig.