Verwaltungsgerichtshof
28.06.1990
89/06/0050
Bei den in Paragraph 57, Absatz eins, Litera c, Stmk BauO 1968 genannten Bauveränderungen genügt es, daß auf die Bauführung nur eines der im Gesetz aufgezählten Kriterien zutrifft.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/06/0200
89/06/0145