Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1990

Geschäftszahl

89/06/0050

Rechtssatz

Bei den in Paragraph 57, Absatz eins, Litera c, Stmk BauO 1968 genannten Bauveränderungen genügt es, daß auf die Bauführung nur eines der im Gesetz aufgezählten Kriterien zutrifft.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

89/06/0200

89/06/0145