Verwaltungsgerichtshof
15.05.1990
89/05/0183
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).