Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1990

Geschäftszahl

89/05/0183

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).