Verwaltungsgerichtshof
15.05.1990
89/05/0183
Bei der Erteilung der baubehördlichen Bewilligung ist die Behörde zunächst verpflichtet, sich ein Bild über den Betrieb als solchen, einschließlich des Betriebsablaufes zu verschaffen, um die Frage der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens erörtern zu können (Hinweis E 17.5.1979, 1534/78, VwSlg 9845A/1979).