Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1990

Geschäftszahl

89/05/0171

Rechtssatz

Dem Nachbarn steht hins der Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben iSd Paragraph 19, Absatz 4, NÖ ROG erforderlich ist, ein Mitspracherecht nicht zu (Hinweis E 31.5.1988, 88/05/0089).