Verwaltungsgerichtshof
22.09.1992
89/05/0146
Die Legaldefinition als sogenannter "unvollständiger" Rechtssatz ist nur ein Teil der Geltungsanordnung; sie enthält ihre konstitutive, Rechtsfolgen begründende Kraft aber nur in Verbindung mit den anderen Rechtssätzen. Paragraph 3, Absatz 5, Litera a, Bebauungsplan Klagenfurt 1978 kann daher nur so verstanden werden, daß die Abstandsbestimmungen nicht für Gebäude gelten, die weder zum Aufenthalt bestimmt noch höher als 3 m sind; Aufenthaltsräume oder Gebäude, die höher als 3 m sind, dürfen somit nicht im Bauwich errichtet werden.