Verwaltungsgerichtshof
28.11.1989
89/05/0077
Im Falle einer Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ist nicht die Rechtslage zur Zeit der Errichtung des Baues, sondern die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über das Bauansuchen maßgeblich, zumal der Landesgesetzgeber für Fälle der Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung die Rechtslage nicht anders gestaltet hat.