Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1989

Geschäftszahl

89/05/0077

Rechtssatz

Im Falle einer Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ist nicht die Rechtslage zur Zeit der Errichtung des Baues, sondern die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über das Bauansuchen maßgeblich, zumal der Landesgesetzgeber für Fälle der Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung die Rechtslage nicht anders gestaltet hat.