Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1989

Geschäftszahl

89/05/0077

Rechtssatz

Ob für den Betrieb einer Fischzucht als landwirtschaftlicher Betrieb Baulichkeiten notwendig sind, hängt davon ab, ob von einem Nebenerwerbseinkommen die Rede sein kann.