Verwaltungsgerichtshof
27.11.1990
89/05/0026
Bei der Beurteilung der zulässigen Gebäudehöhe ist der iSd Paragraph 81, Absatz 4, Wr BauO zu ermittelnde Gebäudeumriß ohne Rücksicht darauf maßgebend, ob durch das konkrete Bauvorhaben die damit gegebenen theoretischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.