Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Geschäftszahl

89/05/0026

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der zulässigen Gebäudehöhe ist der iSd Paragraph 81, Absatz 4, Wr BauO zu ermittelnde Gebäudeumriß ohne Rücksicht darauf maßgebend, ob durch das konkrete Bauvorhaben die damit gegebenen theoretischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.