Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Geschäftszahl

89/05/0026

Rechtssatz

Der Wortlaut des Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die in dieser Bestimmung enthaltene Flächenformel lasse lediglich zu, die vorgeschriebene Gebäudehöhe bei manchen Gebäudeteilen bis zu 3 m zu überschreiten, wenn dafür andere Gebäudeteile um das entsprechende Ausmaß abgesenkt werden.