Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Geschäftszahl

89/05/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2093/76 E 7. Februar 1977 RS 5

Stammrechtssatz

Soll eine Garage in Erfüllung der nach Paragraph 36, Garagengesetz bestehenden Garagenbaupflicht errichtet werden, so ist ein Widerspruch zu Paragraph 6, leg cit nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Errichtung der Garage als unzulässig erscheinen lassen (Hinweis E 18.10.1960, 2568/59 VwSlg 5389 A/1960).