Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Geschäftszahl

89/05/0026

Rechtssatz

Die Baubehörde hat im Baubewilligungsverfahren die krankenanstaltenrechtlichen Vorschriften nicht anzuwenden, ist also für die Erteilung einer Bewilligung der krankhausspezifischen technischen Einrichtungen nicht zuständig.