Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

89/04/0270

Rechtssatz

Es ist der Behörde nicht verwehrt, bei der Beweiswürdigung in ihren Erwägungen auch das Naheverhältnis der Zeugen zum Besch einzubeziehen (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0126).