Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

89/04/0270

Rechtssatz

Es ist durchaus mit dem menschlichen Erfahrungsgut in Einklang zu bringen, wenn die bel Beh aus dem Umstand des Vorhandenseins zerlegter (reparaturbedürftiger) Geräte und von Werkzeugen zur Arbeit an reparaturbedürftigen Geräten iZm der Äußerung des Angestellten anläßlich der Erhebung - wonach diese Geräte vom Besch persönlich instandgesetzt würden -, darauf schloß, der Besch habe nicht bloß Fernsehgeräte, Recorder und TV Fernbedienungen zur Reparatur angenommen, sondern diese Geräte gewerbsmäßig repariert.