Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

89/04/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2827/78 E 9. November 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Berufungsbehörde bei der gegebenen Sachlage - die Erstbehörde stützte die Konzessionsentziehung auf Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GewO, die Berufungsbehörde bei einem im wesentlichen gleichen Sachverhalt auf Paragraph 89, GewO - "in der Sache selbst" entschieden hat.