Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1989

Geschäftszahl

89/04/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0073 E 18. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Frage der Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen ist nur dann relevant, wenn die Nachbarn durch Einhebung entsprechend qualifizierter Einwendungen überhaupt Parteistellung erlangt haben (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg 11745 A/1985).