Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1989

Geschäftszahl

89/04/0059

Rechtssatz

Aus Paragraph 49, Forstgesetz ergibt sich kein subjektives Recht, welches im Verfahren über ein Ansuchen um Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage als Nachbarrecht im Sinne des Paragraph 356, GewO geltend gemacht werden könnte.