Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

89/04/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0157 B 18. Mai 1987 VwSlg 12470 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wird eine vorläufige Beschlagnahme durch einen förmlichen (Beschlagnahmebescheid) Bescheid bestätigt, o ist die vorläufige Beschlagnahme nicht mehr selbstständig existent und kann daher auch nicht mehr unmittelbar Objekt einer Beschwerde sein (Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH). Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden einzustellen, jedoch ist der Bf nicht klaglos gestellt (Hinweis B VwGH 30.6.1980, 0260/77).