Verwaltungsgerichtshof
27.06.1989
89/04/0002
Es ist nicht entscheidungsrelevant, ob in der standortgebundenen Einrichtung während des in Betracht kommenden Tatzeitraumes auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, sofern sie nur nach den gegebenen Sachverhaltsumständen zur Entfaltung dieser gewerblichen Tätigkeit "bestimmt" ist.