Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

89/04/0002

Rechtssatz

Eine "Betriebsstätte" ist immer auch dann anzunehmen, wenn in der "standortgebundenen Einrichtung" nur eine Teiltätigkeit des Gewerbes ausgeübt wird (Hinweis E 31.5.1979, 1365/78, VwSlg 9861 A/1979).