Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1990

Geschäftszahl

89/03/0293

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/03/0261 4

Stammrechtssatz

Im Nachfahren eines PKWs auf einer längeren Strecke, und zwar selbst unter Mißachtung von Verkehrsvorschriften, kann allein keine Notstandssituation erblickt werden (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0182).