Verwaltungsgerichtshof
13.12.1989
89/03/0182
GRS wie 88/11/0001 E 26. April 1988 RS 4
Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich lediglich auf die Anleitung zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, nicht aber auch darauf, der Partei Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechender Eingaben zu machen.