Verwaltungsgerichtshof
21.06.1989
89/03/0109
GRS wie 87/02/0155 E 16. Dezember 1987 RS 3
(hier: Funktionieren der Traffipaxanlage des Streifenwagens)
Hypothetische, nicht entsprechend fachlich untermauerte Behauptungen lösen keine Ermittlungspflicht in Richtung Messfehler oder Irrtümer des Meldungslegers bei einer Radarmessung aus. (hier: Reflexionswirkung eines Gitterzaunes)