Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1990

Geschäftszahl

89/03/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0198 E 1. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Bescheidbegründung muß zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlaßt hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar 1966, S 335).