Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1990

Geschäftszahl

89/03/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1664/80 E 17. März 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat in der Begründung ihres Bescheides die Gedankengänge und Eindrücke aufzudecken, die dafür maßgebend waren, daß sie das eine Beweismittel dem anderen vorgezogen und eine Tatsache für wahr oder unwahr gehalten hat (Hinweis E 14.1.1952, P 12/51, VwSlg 2411 A/1952).