Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1989

Geschäftszahl

89/03/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0151 B 11. Februar 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die unvollständige Erfüllung des Auftrages zur Ergänzung der Beschwerde führt zu der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung derselben, weswegen das Verfahren gem Paragraph 33, Absatz eins, VwGG einzustellen ist (Hinweis auf Dolp, die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 552 ff).