Verwaltungsgerichtshof
08.03.1989
89/03/0013
In einem Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid kann auf das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen die Bestrafung des Bf mit dem berichtigten Bescheid richtet, nicht eingangen werden (Hinweis E 1.7.1983, 83/02/0165).