Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1989

Geschäftszahl

89/03/0013

Rechtssatz

In einem Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid kann auf das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen die Bestrafung des Bf mit dem berichtigten Bescheid richtet, nicht eingangen werden (Hinweis E 1.7.1983, 83/02/0165).