Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1989

Geschäftszahl

89/03/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1841/73 E 13. Februar 1974 VwSlg 8554 A/1974 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 62, Absatz 4, AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben sind.