Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1990

Geschäftszahl

89/03/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0093 E 28. Februar 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Einem mit der Radarmessung betrauten Beamten ist auf Grund seiner Schulung die ordnungsgemäße Verwendung des Radargerätes zuzumuten (Hinweis E 22.6.1983, 82/03/0284).