Verwaltungsgerichtshof
15.05.1990
89/02/0177
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0133 1
Nach stRsp des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis auf E VS 3.10.1985, 85/02/0053, Slg 11894/A).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/02/0178
89/02/0179
89/02/0180