Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1989

Geschäftszahl

89/02/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2495/79 E 18. Dezember 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Eine vom Zulassungsbesitzer an die bei ihm beschäftigten Lenker gegebene Dienstanweisung kann diesen nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer persönlich treffenden Verpflichtung auf den ohnehin diesbezüglich separat unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist (Hinweis E 13.2.1979, 2969/76 und E 18.11.1971, 951/70 VwSlg 8108 A/1971 RS 2).