Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1989

Geschäftszahl

89/02/0085

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage der rechtswirksamen Übertragung der Verantwortlichkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Formulierung durch den Dienstnehmer, er sei sich "dieser Verantwortung (hier: betreffend das zulässige Gesamtgewicht eines LKW nach dem KFG) bewusst" und werde sich "bemühen", weist nicht jenen normativen Gehalt auf, dass damit der Rechtsakt einer Bestellung als verantwortlich Beauftragter verbunden wäre.