Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1989

Geschäftszahl

89/02/0010

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 102, Absatz eins, KFG in Verbindung mit Paragraph 49, Absatz 6, KFG liegt auch dann vor, wenn die am Fahrzeug (hier: Motorrad) angebrachte Kennzeichentafel "in einem Winkel von 50 - 55 Grad zur Waagrechten montiert" ist.