Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1991

Geschäftszahl

88/18/0049

Rechtssatz

Für die Tatbildmäßigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf Paragraph 6, Litera a, RezeptpflichtG ist der Eintritt einer Gefahr oder gar eines Schadens bei Mensch oder Tier nicht erforderlich.

Beachte

Besprechung in:

Ecolex 1991/9, 654;