Verwaltungsgerichtshof
08.04.1988
88/18/0046
Dem Zeitwort "erscheinen" kommt im vorliegenden Zusammenhang (hier: im Bescheid wird ausgedrückt, bestimmte festgestellte Umstände "erscheinen" ausreichend) gleiches Gewicht zu wie dem Hilfszeitwort "sein".
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X09