Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1990

Geschäftszahl

88/17/0242

Rechtssatz

Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zu Unrecht festgesetzte, aber dessen ungeachtet vollstreckbar gewordene Abgabe im Vollstreckungsweg eingebracht wurde. Unrechtmäßige Festsetzungen müßten im Rechtsmittelverfahren gegen den Abgaben-(Haftungs-)Bescheid bekämpft werden.