Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

88/17/0216

Rechtssatz

Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftsführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbehandlung des Abgabenbescheides mit anderen Verbindlichkeiten im Bezug auf ihre Bezahlung (Hinweis E 17.9.1986, 84/13/0198; E 26.6.1989, 88/15/0065, 89/15/0037, E 7.9.1990, 89/14/0261, 0262, 0263).