Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1988

Geschäftszahl

88/17/0123

Rechtssatz

Von einer "wiederkehrenden Erhebung" von Abgaben kann bei Erlassung eines Haftungsbescheides schon begrifflich nicht die Rede sein.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

88/17/0123 B 9. Juni 1989;