Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

88/17/0075

Rechtssatz

Aus dem GrStG konnte auch vor Einfügung des Paragraph 28 a, nicht abgeleitet werden, der Abgabenanspruch entstünde (erst) mit rechtswirksamer Erlassung der Bescheide über die Grundsteuervorschreibungen.