Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1988

Geschäftszahl

88/17/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Erfordernis des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG 1965 der bestimmten Bezeichnung des verletzten Rechtes (Beschwerdepunkte) ist auch dann entsprochen, wenn der Inhalt der Beschwerde insgesamt (einschließlich der Sachverhaltsdarstellung) klar erkennen lässt, in welchem Recht sich der Beschwerdeführer verletzt erachtet. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer in der rechtlichen Qualifikation seiner Beschwerde irrt. (Hinweis auf E 22.11.1971, 760/71, VwSlg 8114 A/1971)