Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1989

Geschäftszahl

88/16/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3259/78 E 30. Oktober 1980 VwSlg 5524 F/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beschwerdelgitimation vor dem VwGH kann nur demjenigen zukommen, dem gegenüber ein (abgabenrechtlicher) Bescheid ergangen ist oder dem gegenüber ein solcher Bescheid wirkt.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 253;