Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1990

Geschäftszahl

88/16/0153

Rechtssatz

AusfzF, daß im vorliegenden Fall der Anwartschaftsvertrag dem Bf einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteils einräumt, demnach als Punktation zu einem Kaufvertrag anzusehen ist.