Verwaltungsgerichtshof
25.10.1990
88/16/0153
AusfzF, daß im vorliegenden Fall der Anwartschaftsvertrag dem Bf einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteils einräumt, demnach als Punktation zu einem Kaufvertrag anzusehen ist.