Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1990

Geschäftszahl

88/16/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0006 E 17. Oktober 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Das WohnbauförderungsG 1968 enthält keine Bestimmung, wonach der Erwerb eines Anteiles an einem inländischen Grundstück, mit dem das Wohnungseigentum verbunden werden soll, der Genehmigung durch die Förderungsbehörde bedarf (Hinweis E 17.2.1977, 1237/77 und E 12.4.1984, 83/16/0083).