Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1990

Geschäftszahl

88/16/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 24.10.1972, 2271/71 ; E 26.6.1980, 1063/79).