Verwaltungsgerichtshof
26.01.1989
88/16/0030
Die Steuerschuld entsteht nicht vor Eintritt der Bedingung, wenn das Erwerbsgeschäft vor Eintritt der vereinbarten aufschiebenden Bedingung ausgeführt wird (Hinweis E 14.9.1972, 627/71, VwSlg 4423 F/1972).
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 228;