Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1989

Geschäftszahl

88/15/0174

Rechtssatz

Unter der höchsten zulässigen Nutzlast iSd Paragraph 3, Absatz eins, StVBG ist die im Paragraph 2, Ziffer 37, KFG 1967 definierte zu verstehen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 232;