Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1989

Geschäftszahl

88/15/0129

Rechtssatz

Ist die Leistung eines Unternehmers darauf gerichtet, sein Unternehmen mit dessen Aktiva und Passiva dem Erwerber unentgeltlich zu übertragen, kann nicht deshalb, weil der Erwerber mit den Aktiva auch die Passiva (bzw alle dazugehörigen Unternehmensschulden) übernimmt, gefolgert werden, er übernehme auch diese Schulden als Gegenleistung für die Übertragung der Aktiva.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 69;