Verwaltungsgerichtshof
26.06.1989
88/15/0065
Die grundsätzliche Beweislast des zur Haftung herangezogenen Geschäftsführers der GmbH betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung entbindet die Abgabenbehörde dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben, nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht zur Frage, ab welchem Zeitpunkt dem Geschäftsführer der GmbH keine Mittel mehr zur Verfügung standen, um die in Rede stehenden Abgaben am jeweiligen Fälligkeitstag abzuführen.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 72;