Verwaltungsgerichtshof
26.06.1989
88/15/0065
Den Geschäftsführer einer GmbH trifft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels Vermögens abgewiesen wurde, keine schuldhafte Pflichtverletzung iSd Paragraph 7, Absatz eins, Wr LAO hinsichtlich jener Abgabenforderungen, die ab dem genannten Zeitpunkt fällig geworden sind.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 72;