Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1989

Geschäftszahl

88/15/0065

Rechtssatz

Den Geschäftsführer einer GmbH trifft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels Vermögens abgewiesen wurde, keine schuldhafte Pflichtverletzung iSd Paragraph 7, Absatz eins, Wr LAO hinsichtlich jener Abgabenforderungen, die ab dem genannten Zeitpunkt fällig geworden sind.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 72;